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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Christian Dischner, Zur Weilershecke 11-13, 54317 Osburg, Tel.: 06500 7580, Fax 06500 988 380

 

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.            Die unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur mit unserer schriftlichen Bestätigung geändert werden.

2.            Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

               

§ 2 Vertragsschluss

 1.           Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.           Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

 1.           Bei Verträgen mit Enderbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor, insbesondere auch bis ein eventueller Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist; bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung.

2.           Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

               

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht (Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel)

 1.           Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2.           Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3.           Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

§ 5 Vergütung

 1.           Der angebotene Kaufpreis ist bindend und ggf. befristet. Alle unsere Preise verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - ausschließlich Zölle oder anderer öffentlicher Abgaben.

2.           Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab dem Sitz unserer Firma ohne Transport und unverpackt. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird die Montage gesondert berechnet.

               

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

               

§ 7 Gefahrübergang

 1.           Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2.           Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

               

§ 8 Gewährleistung

 1.           Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderen falls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2.           Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

3.           Von jeder Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Beschädigung, unsachgemäße Bedienung oder Verwendung, fehlerhafter Montage oder nicht ordnungsgemäßen Betrieb durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, Überbeanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel zurückzuführen sind.

4.           Für den Rennbetrieb bestimmte Teile unterliegen bestimmungsgemäß einem hohen Verschleiß. Gewährleistung wird bei solchen Teilen nur noch nicht in Betrieb genommene Teile gewährt oder bei Nachweis einer bei Lieferung vorhandenen Mangelhaftigkeit. Die Beweislast trägt der Kunde.

5.           Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

               

§ 9 Haftungsbeschränkungen

 1.           Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

               

§ 10 Reparatur und Montage

 1.           Die Anlieferung des Vertragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Mechanikers gelten als Auftragserteilung zur Feststellung der notwendigen Maßnahmen zur Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Erforderliche Probeläufe erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Kostenvoranschläge werden entsprechend dem hierfür erforderlichen Aufwand mit dem üblichen Stundensatz des Mitarbeiters berechnet.

2.           Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie einen entsprechenden Gewinnanteil zu bezahlen.

               

§ 11 Schlussbestimmungen

 1.           Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 2.           Erfüllungsort für Zahlungen ist Osburg

 3.           Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

4.           Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.           Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.